Hatten Sie einen Unfall im Straßenverkehr, muss für Schadenersatzansprüche die Frage der Haftung geklärt sein. Im Verkehrshaftungsrecht unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Sachverständigen und fordern für Sie Einsicht in die Polizeiakten an. Im Anschluss klären wir, welche Schäden Sie geltend machen und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können. Unter Umständen stellt sich nach einem ersten Gespräch heraus, dass Ihnen aus anderen Schadenspositionen noch weitere Ansprüche erwachsen. Sprechen Sie mit uns, wir setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.
Wer erstattet die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug?
Wurden Sie bei einem Unfall verletzt? Entstanden Ihnen Kosten durch Arztbesuche, Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln? Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld?
Hat Ihr gekauftes Auto Mängel?
Wenn Sie nach dem Kauf eines Fahrzeugs Mängel feststellen, die Ihnen der Verkäufer nicht mitgeteilt hat und die auch während einer Probefahrt für Sie nicht ersichtlich waren, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung. Aus dem Verkehrsvertragsrecht können sich für Sie Ansprüche auf Ersatzleistungen ergeben oder gar ein Recht auf Rückgabe und Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises.
Wir setzen uns gerne für Sie ein und sorgen dafür, dass der Autokauf nicht zum Albtraum wird.
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Krebs & Behr Rechtsanwälte
Alt-Buch 45
13125 Berlin
Krebs und Behr Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Mathias Krebs:
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Rechtsanwältin Anne Behr:
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