Verkehrszivilrecht

Im Bereich des Verkehrszivilrechts beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Hierzu muss zunächst die Frage der Haftung geklärt werden. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Sachverständigen und fordern für Sie Einsicht in die Polizeiakten an. Wir übernehmen die Kontaktaufnahme zur gegnerischen Versicherung und holen die notwendigen Auskünfte ein. Im Anschluss klären wir, welche Schäden Sie geltend machen und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können.
Unter Umständen stellt sich nach einem ersten Gespräch heraus, dass Ihnen aus anderen Schadenspositionen noch weitere Ansprüche erwachsen. Wurden Sie oder ein Beifahrer verletzt, kommen zum Beispiel Ansprüche auf Schmerzensgeld oder ein Haushaltsführungsschaden in Betracht.

Sprechen Sie mit uns, wir setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein.

Verkehrszivilrecht

Wie verhält man sich nach einem Verkehrsunfall?

Wer trägt die Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Verkehrsunfall?

Wer erstattet die Reparaturkosten für das Fahrzeug?

Trägt der andere eine Mitschuld am Verkehrsunfall?

Wurden Sie bei einem Unfall verletzt? Entstanden Ihnen Kosten durch Arztbesuche, Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln? Haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld? Wer zahlt für eine Haushaltshilfe, wenn Sie verletzt wurden?

Wie finden Sie den Halter des gegnerischen Fahrzeugs?

Hat Ihr gekauftes Auto Mängel?

Können Sie einen Kaufvertrag rückabwickeln?


Verkehrsvertragsrecht

Ein Auto kauft man nicht nebenher. Umso ärgerlicher ist es, wenn das neue Fahrzeug versteckte Mängel aufweist. Wenn Sie nach dem Kauf eines Fahrzeugs Mängel feststellen, die Ihnen der Verkäufer nicht mitgeteilt hat und die auch während einer Probefahrt für Sie nicht ersichtlich waren, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung. Aus dem Verkehrsvertragsrecht können sich für Sie Ansprüche auf Ersatzleistungen ergeben oder gar ein Recht auf Rückgabe und Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises.
Wir setzen uns gerne für Sie ein und sorgen dafür, dass der Autokauf nicht zum Albtraum wird.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin!


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13125 Berlin

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Krebs & Behr Rechtsanwälte
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Kontakt

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E-Mail: kanzlei@krebs-behr.de
Telefon: 030 / 531 475 96
Telefax: 030 / 531 479 58

Rechtsanwalt Mathias Krebs:
krebs@krebs-behr.de

Rechtsanwältin Anne Behr:
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