Familienrecht

Ehe

Wir beraten Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Eheschließung und Ihren Möglichkeiten, für den Fall einer Trennung vorzusorgen. Ein Ehevertrag kann bereits im Voraus wichtige Fragen der Vermögenssorge regeln.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Sie teilen Ihr Leben mit einem Partner, einer Partnerin, übernehmen gegenseitig Verantwortung und stehen füreinander ein? Dann gelten Sie womöglich als nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Ihnen stehen dann aber weder die steuerrechtlichen noch die versorgungsrechtlichen Vorteile einer Ehe zu.
Ein Partnerschaftsvertrag kann eine Lösung sein, der die für die Ehe gesetzlich geregelten Bedingungen widerspiegelt und an Ihre Lebensplanung anpassbar ist. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen und wägen mit Ihnen deren Vor- und Nachteile ab. 

Familienrecht




Sie sind selbstständig und wollen bei einer möglichen Scheidung Ihr Unternehmen nicht gefährden?

Sie möchten sich binden, aber eine Ehe kommt für Sie nicht in Frage?

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Sie möchten prüfen, ob und in welcher Höhe Unterhalt für Ihr Kind gezahlt werden muss?


Trennung

Nicht immer entwickelt sich das Leben so, wie man es sich vorgestellt hatte. Beziehungen scheitern, nicht jede Ehe kann man wieder reparieren. Wenn Paare sich trennen, bleiben nicht nur emotionale Blessuren, sondern auch rechtliche Fragen.

Die Trennung von Vermögen und Haushalt muss organisiert werden, möglichst fair und rechtssicher. Zudem gilt es zu entscheiden, wie das Sorgerecht und der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt werden soll. Auch neue finanzielle Herausforderungen müssen gemeistert werden.

Als Ihre Vertreter übernehmen wir die Kommunikation in der angespannten Trennungsphase, sachlich und kompetent.
Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und vertreten Sie gegenüber Ihrem ehemaligen Partner und den zuständigen Gerichten. 

Unterhalt

Als Familie sind wir einander zur Fürsorge verpflichtet. Eltern gegenüber ihren Kindern, Eheleute und Verwandte untereinander. Diese Verpflichtung beinhaltet auch finanzielle Unterstützung und Absicherung. Jedoch müssen auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unterhaltsverpflichteten berücksichtigt werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie zu deren Durchsetzung.


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Alt - Buch 45
13125 Berlin

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Krebs & Behr Rechtsanwälte
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E-Mail: kanzlei@krebs-behr.de
Telefon: 030 / 531 475 96
Telefax: 030 / 531 479 58

Rechtsanwalt Mathias Krebs:
krebs@krebs-behr.de

Rechtsanwältin Anne Behr:
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