Familienrecht

Zum Familienrecht gehören alle Rechtsbeziehungen, die durch Verwandtschaft entstehen. Dies umfasst sowohl Bande durch Abstammung als auch Verbindungen, die durch Verlöbnis, Heirat, Zusammenleben oder Adoption entstehen.
Auch das Recht der Vorsorge und Pflegschaft fällt unter das Familienrecht.

Ehe, Trennung und Scheidung

Wir beraten Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Eheschließung und Ihren Möglichkeiten, für den Fall einer Trennung vorzusorgen. Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, bereits im Voraus für den Fall der Trennung faire Lösungen zu entwickeln. Mit einem Ehevertrag haben Sie die Möglichkeit, die rechtlichen Folgen der Eheschließung ganz an Ihre Beziehung und Ihre eigenen Wertvorstellungen anzupassen. Insbesondere für Unternehmer ist ein Ehevertrag eine gute Möglichkeit, für das Fortbestehen des Unternehmens zu sorgen, ohne dessen Vermögen durch Ausgleichszahlungen im Zugewinnausgleich zu gefährden.
Mit Ihnen gemeinsam finden wir die passenden Vereinbarungen für Ihren individuellen Ehevertrag.

Nicht immer entwickelt sich das Leben so, wie man es sich vorgestellt hat. Beziehungen scheitern, nicht jede Ehe kann man wieder reparieren. Wenn Paare sich trennen, bleiben nicht nur emotionale Blessuren, sondern auch rechtliche Fragen.
Die Trennung von Vermögen und Haushalt muss organisiert werden, möglichst fair und rechtssicher. Zudem gilt es zu entscheiden, wie das Sorgerecht und der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt werden soll. Auch neue finanzielle Herausforderungen müssen gemeistert werden.

Wir unterstützen Sie in der Trennungsphase und bereiten die Scheidung vor. Als Ihre Vertreter übernehmen wir die Kommunikation in der angespannten Trennungsphase, sachlich und kompetent. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und vertreten Sie gegenüber Ihrem ehemaligen Partner, dem Jugendamt und den zuständigen Gerichten.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Sie teilen Ihr Leben mit einem Partner, einer Partnerin, übernehmen gegenseitig Verantwortung und stehen füreinander ein?
Dann gelten Sie womöglich als nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Ihnen stehen dann aber weder die steuerrechtlichen noch die versorgungsrechtlichen Vorteile einer Ehe zu.
Ein Partnerschaftsvertrag kann eine Lösung sein, der die für die Ehe gesetzlich geregelten Bedingungen widerspiegelt und an Ihre Lebensplanung anpassbar ist. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen und wägen mit Ihnen deren Vor- und Nachteile ab.

Familienrecht


Sie sind selbstständig und wollen bei einer möglichen Scheidung Ihr Unternehmen nicht gefährden?

Sie möchten sich binden, aber eine Ehe kommt für Sie nicht in Frage?

Was muss während der Trennungsphase beachtet werden?

Wie bereitet man eine Scheidung vor?

Ab wann kann man geschieden werden?

Haben Sie Anspruch auf Unterhalt?

Wie teilt man den Hausrat?

Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Wer zahlt Unterhalt für ein Kind und in welcher Höhe?


Elternrechte

Zuvorderst steht den Eltern das Sorgerecht für Ihr Kind zu. Hierzu gehören alle wichtigen Entscheidungen rund ums Kind. Mit der Rolle als Vater und Mutter kommen jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zunächst schulden wir unseren Kindern deren Versorgung, Erziehung und Unterhalt. Sie haben ein Recht auf Umgang mit Vater und Mutter und wichtigen Bezugspersonen. Leben Eltern nicht mehr zusammen, stellt sich die Frage nach Unterhaltszahlungen und der Organisation des Umgangs mit dem anderen Elternteil. Wir beraten Sie zu Fragen des Sorgerechts, des Umgangs und des Kindesunterhalts.
Wir helfen Ihnen, praktikable Vereinbarungen zum Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu finden und setzen Ihre Rechte vor Gericht durch.

Unterhalt

Als Familie sind wir einander zur Fürsorge verpflichtet. Eltern gegenüber ihren Kindern, Eheleute und Verwandte untereinander.
Diese Verpflichtung beinhaltet auch finanzielle Unterstützung und Absicherung. Jedoch müssen auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unterhaltsverpflichteten berücksichtigt werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie zu deren Durchsetzung.

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13125 Berlin

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Telefon: 030 / 531 475 96
Telefax: 030 / 531 479 58

Rechtsanwalt Mathias Krebs:
krebs@krebs-behr.de

Rechtsanwältin Anne Behr:
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