Die für die anwaltliche Tätigkeit entstehenden Gebühren lassen sich im Vorhinein nicht pauschal beziffern. Deren Höhe hängt sowohl vom Rechtsgebiet als auch vom Umfang unserer Tätigkeit für Sie ab. Unsere Gebühren richten sich in den meisten Fällen nach dem Wert Ihres Interesses. Dabei fließen unser gesamtes Fachwissen und unsere Berufserfahrung in die Bearbeitung jedes Mandats ein. Wenn nötig, beraten wir uns für Sie auch mit Kollegen.
Wir orientieren uns bei der Festsetzung unserer Gebühren am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für eine Erstberatung fallen gem. § 34 RVG Gebühren bis zu 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer an. Werden wir danach weiter für Sie tätig, verrechnen wir in der Regel die Beratungsgebühr mit der entstehenden Geschäftsgebühr.
Sprechen Sie uns gern an und wir ermitteln gemeinsam die Gebühren, die auf Sie zukommen werden.
Wenn Sie sich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe. Diese können Sie beim zuständigen Amtsgerichts Ihres Bezirks beantragen. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein anschließend zum Gespräch mit.
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen die Beantragung von Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt.
Krebs & Behr Rechtsanwälte
Alt-Buch 45
13125 Berlin
Krebs und Behr Rechtsanwälte
E-Mail: kanzlei@krebs-behr.de
Telefon: 030 / 531 475 96
Telefax: 030 / 531 479 58
Rechtsanwalt Mathias Krebs:
krebs@krebs-behr.de
Rechtsanwältin Anne Behr:
behr@krebs-behr.de